Städtische Bestattung Horn

Ihr Begleiter in schweren Stunden

 

Neuer Standort:
Rathausplatz 2, 3580 Horn


Wir sind bemüht Sie nach bestem Wissen zu beraten und Sie in Ihrer schwierigen Situation zu unterstützen.
Außerhalb der Amtsstunden erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0676/93 88 235.

Sterbeparten 2024

Sterbeparten - Archiv

Rainer Kalab

Rainer Kalab, Geschäftsführer der Bestattung und Friedhofsverwaltung

02982/2656-265
kalab@horn.gv.at
  • Abholung vom Sterbeort
  • Überführung zum Friedhof, zur Kirche oder Feuerbestattungsanlage
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Organisation von Erdbestattungen, Feuerbestattungen und Exhumierungen
  • Besorgung von Urkunden (Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung vom Beschauarzt)
  • Individuelle, nach ihren persönlichen Wünschen gestaltete Trauerfeier
  • Terminvereinbarung mit Pfarrer oder Nachrufredner, Friedhofsverwaltung, Musikkapellen, Steinmetze, Behörden und dergleichen.
  • Gestaltung der Parten und Trauerbilder inkl. Druck in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Druckerei
  • Beratung in allen Trauerfragen
  • Errichtung von Kostenvoranschlägen und Beratung bei Begräbnisaufträge zu Lebzeiten

Wir bitten Sie, folgende Dokumente und Unterlagen des Verstorbenen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Sterbeurkunde des Ehegatten
  • eventuell Nachweis über den akademischen Titel
  • falls vorhanden: Polizze der Vorsorgeversicherung (z.B: Wiener Verein)
  • Foto
  • Bekleidung
  • Bei Eintritt des Todes in einer Wohnung ist der für die Totenbeschau zuständige Arzt unverzüglich zu verständigen. In der Regel wird im Bereich der Stadtgemeinde Horn die Totenbeschau von der Stadtarzt Herr OA Dr. Eduard Gaisfuss (Tel. 3230-0) durchgeführt. Bei deren Verhinderung hilft Ihnen auch der Bereitschaftsdienst versehende Arzt weiter. Die Totenbeschau erfolgt in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden. Bis zur Vornahme der Totenschau ist die verstorbenen Person in unveränderter Lage am Sterbeort zu belassen.

  • Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst: ACHTUNG: Die Freigabe zur Beerdigung erfolgt im Krankenhaus nicht durch die jeweilige Station, sondern durch die Pathologie und kann einige Tage dauern. Das Bestattungsunternehmen erledigt für Sie die für die Freigabe notwendigen Anfragen. Sie müssen nicht selbst in das Krankenhaus, Heim oder zum zuständigen Standesamt fahren oder mit diesem Kontakt aufnehmen.

Michael Semler

Michael Semler, Bestattung und Friedhofsverwaltung

02982/2656-264
semler@horn.gv.at
  • Abholung vom Sterbeort
  • Überführung zum Friedhof, zur Kirche oder Feuerbestattungsanlage
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Organisation von Erdbestattungen, Feuerbestattungen und Exhumierungen
  • Besorgung von Urkunden (Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung vom Beschauarzt)
  • Individuelle, nach ihren persönlichen Wünschen gestaltete Trauerfeier
  • Terminvereinbarung mit Pfarrer oder Nachrufredner, Friedhofsverwaltung, Musikkapellen, Steinmetze, Behörden und dergleichen.
  • Gestaltung der Parten und Trauerbilder inkl. Druck in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Druckerei
  • Beratung in allen Trauerfragen
  • Errichtung von Kostenvoranschlägen und Beratung bei Begräbnisaufträge zu Lebzeiten

Wir bitten Sie, folgende Dokumente und Unterlagen des Verstorbenen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Sterbeurkunde des Ehegatten
  • eventuell Nachweis über den akademischen Titel
  • falls vorhanden: Polizze der Vorsorgeversicherung (z.B: Wiener Verein)
  • Foto
  • Bekleidung
  • Bei Eintritt des Todes in einer Wohnung ist der für die Totenbeschau zuständige Arzt unverzüglich zu verständigen. In der Regel wird im Bereich der Stadtgemeinde Horn die Totenbeschau von der Stadtarzt Herr OA Dr. Eduard Gaisfuss (Tel. 3230-0) durchgeführt. Bei deren Verhinderung hilft Ihnen auch der Bereitschaftsdienst versehende Arzt weiter. Die Totenbeschau erfolgt in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden. Bis zur Vornahme der Totenschau ist die verstorbenen Person in unveränderter Lage am Sterbeort zu belassen.
  • Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst: ACHTUNG: Die Freigabe zur Beerdigung erfolgt im Krankenhaus nicht durch die jeweilige Station, sondern durch die Pathologie und kann einige Tage dauern. Das Bestattungsunternehmen erledigt für Sie die für die Freigabe notwendigen Anfragen. Sie müssen nicht selbst in das Krankenhaus, Heim oder zum zuständigen Standesamt fahren oder mit diesem Kontakt aufnehmen.
Friedhofsplan
PDF, 705 kB
Erstinformation für den Trauerfall
PDF, 131 kB
Ratgeber im Trauerfall
PDF, 1599 kB
Totenbeschauärzte
PDF, 320 kB
Friedhofsordnung
PDF, 2303 kB
Friedhofsgebührenverordnung
PDF, 753 kB