Nicht immer ist man sich sicher, ob das aktuelle Bauvorhaben melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig ist. Fakt ist: Jeder Bau, der mit dem Boden in Verbindung steht und zu dessen Errichtung spezifische technische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, unterliegt den Bestimmungen der NÖ Bauordnung. Aber es macht einen Unterschied, ob nur ein kleiner Schuppen in den Garten gestellt werden soll oder ob man einen großen Wintergarten anbauen möchte.
Für Häuslbauer, Renovierer oder für jene, die noch in der Überlegung sind, den großen Schritt zum Hausbau zu wagen, gibt es hier erste Informationen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Bauabteilung im Stadtamt Horn gerne zur Verfügung.