In den vier Kindergärten der Stadtgemeinde Horn werden rund 200 Kinder betreut. In zwölf altersgerechten Gruppen werden die Kinder ab 2 Jahren (ab September 2024) individuell gefördert. Um einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten, gibt es in den drei Horner Kindergärten eine Nachmittagsbetreuung (mit Mittagessen). Die jährliche Einschreibung findet im Februar statt.
Aufnahmekriterien und Platzvergabe
Voraussetzung für den Erhalt eines Kindergartenplatzes in der Stadtgemeinde Horn ist der Hauptwohnsitz des Kindes und zumindest eines Erziehungsberechtigten im Gemeindegebiet von Horn. Die Platzvergabe und Auswahl des Kindergartens erfolgt gewichtet nach folgenden Kriterien:
1) Alter des Kindes (5 bis 6-Jährige werden aufgrund des verpflichtenden Kindergartenjahres vor der Schule bevorzugt)
2) Berufstätigkeit der Eltern (gegebenenfalls schriftlicher Nachweis des Dienstgebers erforderlich)
3) Geschwisterkinder, welche bereits den Kindergarten besuchen
4) Nähe zum Wohnort bzw. Arbeitsplatz
5) Persönliche Wünsche
Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht ausschlaggebend. Die Vergabe der freien Kindergartenplätze erfolgt ausschließlich anhand der oben angeführten Kriterien.
Kosten der Betreuung im Kindergarten
Der Besuch des Kindergartens ist für Kindergartenkinder in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr in ganz Niederösterreich kostenlos. Die Gemeinden sind jedoch gemäß § 25 NÖ Kindergartengesetz 2006 berechtigt, einen Beitrag für Beschäftigungsmaterial einzuheben. Das sind in der Stadtgemeinde Horn (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 23.06.2016) € 15,- pro Kind und Monat. Auch im verpflichtenden Kindergartenjahr und bei Anwesenheit in den Sommermonaten muss der monatliche Beschäftigungsbeitrag einbezahlt werden. Dieser Betrag dient ausschließlich der Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial und kommt direkt Ihren Kindern zugute. Die Abrechnung der Beiträge erfolgt durch einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift). Dadurch erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht. Dies erleichtert die Arbeit der Verwaltung. Mittagessen ist möglich und kostet € 4,20 pro Mahlzeit.
Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr und die Zeit vor 7:00 Uhr (früheste Beginnzeit 6:30 Uhr bei Bedarf von mindestens 3 Kindern) ist kostenpflichtig. Ein Kostenbeitrag in der Höhe von mindestens EUR 65,00 inkl. Umsatzsteuer wird eingehoben. Die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung ist nur für jene Kinder möglich, für die im Vorhinein Bedarf angemeldet wurde. Alle anderen Kinder sind pünktlich spätestens bis 13:00 Uhr vom Kindergarten abzuholen. Bei dreimalig verspäteter Abholung des Kindes (späterer Abholzeitpunkt als durch die Eltern angegeben) ist ein Zuschlag von EUR 20,00 zu entrichten, ab 30 Minuten verspäteter Abholung werden EUR 65,00 verrechnet.
Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist der Kindergartenleitung schriftlich mittels den in den Kindergärten aufliegenden Formularen bekannt zu geben. Aus Organisationsgründen, für die Erstellung der Dienstpläne und die Einteilung der Betreuungspersonen, sind sämtliche Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme nur zu Beginn des Kindergartenjahres, mit 1. Dezember, mit 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig. Eine eventuelle Abwesenheit Ihres Kindes kann leider nicht berücksichtigt werden. D.h.: Verrechnet wird der angemeldete Bedarf, auch wenn dieser nur zum Teil oder gar nicht in Anspruch genommen wurde. Sollten Sie keinen Bedarf mehr für die Nachmittagsbetreuung haben, muss die Abmeldung schriftlich bei der Kindergartenleiterin erfolgen. In jedem Fall gilt, dass wir Ihren Bedarf bei Abfrage genau und verbindlich benötigen, um die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Kinderzahlen einhalten zu können. Ihre genauen Angaben und deren Einhaltung erleichtern uns auch die richtige und effiziente Einteilung der Öffnungszeiten und unseres Betreuungspersonals.
Folgende monatliche Kostenbeiträge werden von der Stadtgemeinde Horn gemäß NÖ Kindergartengesetz 2006 verrechnet:
ab 4.9.2023
• bis 40 Stunden pro Monat € 65,00
• bis 60 Stunden pro Monat € 90,00
• über 60 Stunden pro Monat € 115,00
Die oben angeführten Beträge sind wertgesichert.
Kindergartenpflicht und Förderung
Seit September 2009 besteht für alle 5-Jährigen die Kindergartenpflicht. Seitdem ist der Kindergartenbesuch für 5- bis 6-Jährige an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden pro Woche verpflichtend. Informationen dazu erhalten Sie bei der Leitung des Kindergartens und im Stadtamt bei Frau Elisabeth Schallar (02982/2656-216, schallar@horn.gv.at). Der Kindergartenerhalter darf ein Kind vom Besuch des Kindergartens ausschließen, wenn ihm die Kindergartenleitung meldet, dass es zwei Wochen ununterbrochen ohne eine Verständigung dem Kindergarten ferngeblieben ist. Bei der Stadtgemeinde Horn kann um eine Förderung für die Kosten der Nachmittagsbetreuung angesucht werden. Das dafür nötige Formular und die Informationen dazu erhalten Sie im Stadtamt bei Frau Elisabeth Schallar (02982/2656-216, schallar@horn.gv.at).
Leitung: Claudia Langer
Gruppeneinteilung:
Springerin: Edina Duric
Stützkraft: Birgit Bünger
Leitung: Barbara Jaglitsch
Gruppeneinteilung:
Springerin: Nadine Braun
Stützkraft: Roswitha Burger-Lackner
Reinigungskraft: Annemarie Wögenstein
Leitung: Doris Stefal
Gruppeneinteilung:
Springerin: Alexandra Kraus
Stützkraft: Nadine Böhm