Gemäß der NÖ Gemeindeordnung besteht das Organ des Gemeinderates in der Stadtgemeinde Horn aus 29 Mitgliedern (abhängig von der Einwohneranzahl). Dazu zählen der Bürgermeister, der Vizebürgermeister, sieben Stadträte und 20 Gemeinderäte. Der Gemeinderat wird von den Bürgern direkt alle fünf Jahre gewählt. Das politische Geschehen in der Gemeinde wird in den Gemeinderatssitzungen bestimmt, wobei der größte Teil öffentlich ist und somit jede Bürgerin und jeder Bürger zuhören kann. Im Rahmen der Finanzhoheit wird auch das Budget der Gemeinde vom Gemeinderat beschlossen.