Krankheiten, Zahnschmerzen, Unfälle usw. kennen leider kein Wochenende. Finden Sie hier im Kalender rasch den nächsten diensthabenden Arzt. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Falls kein/e Arzt/Ärztin am Wochenende angeführt ist, rufen Sie bitte den Ärztenotdienst unter 141 an.