Wintersperre auf Gemeindestraßen

Verkehrsstadtrat Manfred Daniel und Bauhofleiter Johannes Strommer (v. l.) weisen die Bürgerinnen und Bürger auf die Wintersperre untergeordneter Verkehrsflächen hin. Foto: Gabriele Hohenegger

Der nahende Winter bedingt wieder einer Schwerpunktsetzung bei der winterdienstlichen Betreuung unserer Gemeindestraßen. Für alle untergeordneten Verkehrsflächen außerhalb des Ortsgebietes, die nicht durchgehend winterdienstlich betreut werden, insbesondere Feldwege, Forstwege, Verbindungswege sowie Gehwege, wird eine Wintersperre verfügt.

Innerhalb des Ortsgebietes sind von einer Wintersperre hingegen nur diejenigen Verkehrsflächen in geringer Anzahl betroffen, auf welchen kein Verkehrsbedürfnis besteht oder eine Umleitung in zumutbarem Ausmaß besteht und der Winterdienst unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.

Die jeweilige Wintersperre einer Verkehrsfläche wird mit den Hinweistafeln „Wintersperre – Betreten und Befahren auf eigene Gefahr“ kundgemacht. Das Betreten und Befahren dieser Gehwege und Straßen erfolgt somit auf eigene Gefahr. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung.


Wintersperre auf Gemeindestraßen, 28.11.2024