Winterdienst und Zuständigkeit auf unseren Straßen und Gehwegen

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Im Winter ist die Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen unser erstes Anliegen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir über die Zuständigkeiten im Stadtgebiet informieren.

Aufgaben der Stadtgemeinde Horn

Die Stadtgemeinde ist für die Räumung und Streuung der gemeindeeigenen Straßen und Gehwege verantwortlich. Unsere Teams sind bei Schneefall und Glätte im Einsatz, um die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Pflichten für Grundeigentümer

Wir weisen darauf hin, dass die Betreuung der Gehwege vor Privatgrundstücken sowie vor Objekten von Wohngenossenschaften gesetzlich den jeweiligen Eigentümern obliegt.

  • Eigenverantwortung: Die Räumung und Streuung dieser Flächen muss durch die Besitzer sichergestellt werden.
  • Wichtiger Hinweis: Die Gemeinde hat keine rechtliche Handhabe, auf privaten Gehwegen einzugreifen.
  • Direkter Kontakt: Sollte ein Gehweg nicht ordnungsgemäß geräumt sein, bitten wir Sie, direkt mit dem zuständigen Grundbesitzer oder der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme, damit wir alle sicher durch die kalte Jahreszeit kommen!


Winterdienst und Zuständigkeit auf unseren Straßen und Gehwegen , 22.01.2026