Wasserablesung 2026

06. März - 07. April 2026

Wasserzähler Rathaus, Langstadlinger

Die Gemeinde als Betreiberin des Wasserversorgungsunternehmens ist bestrebt, den Betrieb auch in diesem Bereich wirtschaftlich zu führen. Zur Kosteneinsparung und Verwaltungsvereinfachung erfolgt die Ablesung des Wasserverbrauches nicht durch Gemeindebedienstete, sondern durch die Hauseigentümer bzw. Mieter. Sie ersparen sich dadurch die Anwesenheit zu einem bestimmten Termin.

Alle Eigentümer bzw. Mieter von Häusern und Gebäuden, die an die öffentliche Gemeindewasserleitung angeschlossen sind, erhalten ein Schreiben mit einem Rückmeldeschein. In diesem ist der Zählerstand mit Stichtag 31. März 2026 einzutragen.

Die Eintragung ist genau vorzunehmen, da für Ablesefehler der Liegenschaftseigentümer haftet.

Diese Meldung ist unterschrieben bis spätestens 07. April 2026 an die Stadtgemeinde Horn zurückzusenden oder im Stadtamt Horn direkt abzugeben (Bürgerservicestelle im Erdgeschoss) bzw. in den Bürgerbriefkasten beim Eingang einzuwerfen.

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Wasserzählerstandes direkt über
www.zaehlerdaten.at

(Rufen Sie die oben genannte Homepage auf. Wählen Sie bei „Gemeindeliste“ die Stadtgemeinde Horn aus. Geben sie die EDV-Nummer {= Ihre Kundennummer bei der Stadtgemeinde Horn} sowie Ihre Zählernummer ein und melden Sie sich an. Danach ist die Zählerstandserfassung möglich.)

Dieses Portal steht für Sie im Zeitraum vom 06. März 2026 bis 07. April 2026 zur Verfügung.

Eine Kontrolle der Richtigkeit des Wasserverbrauches erfolgt durch die Stadtgemeinde Horn stichprobenweise, spätestens beim Tausch des Wasserzählers.

Rufen Sie uns an, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihren Wasserzähler selbst abzulesen.
Wir werden Ihnen behilflich sein (Telefon Nr. 02982 / 2656 DW 251).

Die Stadtgemeinde Horn dankt für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

 


Wasserablesung 2026, 03.03.2026