Jagdpacht 2025


Auflage des Jagdpachtverteilungsplanes
09. Jänner 2025 bis 23. Jänner 2025
jeweils von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage), 
von 8:00 bis 12:00 Uhr, 
im Stadtamt Horn, 1. STOCK, ZIMMER 4 
 

Auszahlung des Jagdpachtes 
10. Februar 2025 bis 21. Februar 2025
jeweils von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage), 
von 8:00 bis 12:00 Uhr, 
im Stadtamt Horn, ERDGESCHOSS, BÜRGERSERVICE 
 

Während dieser Zeit nicht abgeholte Anteile können innerhalb von sechs Monaten, somit bis 24. Juli 2025, nach schriftlicher Anforderung unter Bekanntgabe der Bankverbindung überwiesen werden bzw. bei einem Betrag unter der Bagatellgrenze von EUR 15,00 während der Amtsstunden im Gemeindeamt abgeholt werden. 
Innerhalb der Auszahlungsfrist nicht abgeholte oder überwiesene Anteile werden für den vom jeweiligen Jagdausschuss beschlossenen Verwendungszweck vorgesehen. 
 

Link zur Jagdpacht 2025


Jagdpacht 2025, 08.01.2025