Das Land Niederösterreich gewährt Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch das Starkregenereignis in unserem Gemeindegebiet am Montag, den 21. Juli 2025, entstanden sind, unter der Voraussetzung, dass der Gesamtschaden mehr als € 1.000,-- beträgt.
In diesem Fall melden Sie sich bitte im Rathaus zu den folgenden Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch unter +43 2982 2656/226 (VB Eva Schachinger) oder per Mail unter schachinger@horn.gv.at .
Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie erreichbar:
Um Schäden beurteilen zu können, müssen diese noch sichtbar oder dokumentiert sein. Folgende Vorgehensweise wird seitens des Amtes der NÖ Landesregierung empfohlen:
Weitere Informationen und Richtlinien betreffend Unterstützung von Privatpersonen finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe_allgemein.html
Achtung – Keine Entschädigung durch den Katastrophenfonds erfolgt,
In diesen Fällen ist keine Meldung erforderlich!
Hier finden Sie das Informationsschreiben in PDF!