Information zu Katastrophenschäden

vom 21. Juli 2025

Information zu Katastrophenschäden

Das Land Niederösterreich gewährt Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch das Starkregenereignis in unserem Gemeindegebiet am Montag, den 21. Juli 2025, entstanden sind, unter der Voraussetzung, dass der Gesamtschaden mehr als € 1.000,-- beträgt.

In diesem Fall melden Sie sich bitte im Rathaus zu den folgenden Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch unter +43 2982 2656/226 (VB Eva Schachinger) oder per Mail unter schachinger@horn.gv.at .

Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie erreichbar:

  • Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Um Schäden beurteilen zu können, müssen diese noch sichtbar oder dokumentiert sein. Folgende Vorgehensweise wird seitens des Amtes der NÖ Landesregierung empfohlen:

  1. Schäden fotografisch festhalten und an die eigene Haushaltsversicherung melden,
  2. danach Aufräum- und Säuberungsarbeiten durchführen,
  3. Überprüfung der Geräte, ob durch Wassereintritt Schäden entstanden sind.

Weitere Informationen und Richtlinien betreffend Unterstützung von Privatpersonen finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe_allgemein.html

 

Achtung – Keine Entschädigung durch den Katastrophenfonds erfolgt,

  • wenn der Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist,
  • wenn der Gesamtschaden unter € 1.000,-- beträgt,
  • wenn im September des Vorjahres eine Entschädigungsleistung durch das Land NÖ erfolgte und der Schaden bis dato noch nicht behoben wurde.

In diesen Fällen ist keine Meldung erforderlich!

Hier finden Sie das Informationsschreiben in PDF!


Information zu Katastrophenschäden, 31.07.2025