Der Bund und das Land NÖ gewähren einen finanziellen Zuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat sich wie alle anderen 19 Gemeinden im Bezirk Horn dazu entschlossen, dass dieser Zweckzuschuss („Gebührenbremse“) bei der Vorschreibung der Müllgebühren durch den Gemeindeverband Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben (GVH) in Form einer Gutschrift berücksichtigt werden soll.
Jeder Gebührenzahler, der zum Stichtag 1. Februar 2024 abgabepflichtig war, erhält im dritten Quartal 2024 eine entsprechende Gutschrift auf der Vorschreibung des GVH ausgewiesen. Die Müllgebühr wird somit um den entsprechenden Betrag einmalig verringert.