Leistung von Förderungsbeiträgen nach dem NÖ Tierzuchtgesetz,
Förderungsbeiträge für das Jahr 2025
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.9.1995 leistet die Stadtgemeinde Horn zur Förderung der künstlichen Besamung folgende Beiträge:
Rinder € 10,90
Schweine € 7,27
Diese Förderungsbeiträge erhöhen sich um jenen Prozentsatz, um den sich die landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung beim Rind auf Basis der ermittelten Durchschnittskosten für das Jahr 1995 erhöhen.
Durchschnittskosten für das Jahr 1995 (Rinder) € 21,08
In den Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung vom November 2025 wurde verlautbart:
Verlautbarung der landesüblichen Durchschnittskosten der künstlichen Besamung beim Rind. Die von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ermittelten Durchschnittskosten für das Jahr 2025 betragen € 39,50.
Dies ergibt gegenüber 2024 keine Erhöhung des Förderungsbeitrages.
Förderungsbeiträge für künstliche Besamung für das Jahr 2025:
Rinder € 20,38
Schweine € 13,54