Die Bundesregierung hat Lockerungen vorgenommen, hier nun die geltenden Maßnahmen ab 8. Februar 2021 in der Stadtgemeinde Horn.
Die Änderungen sind wie folgt:
- Das Betreten des Rathauses ist wieder erlaubt, jedoch nur mit einer FFP2-Maske.
- Die Stadtbücherei und das Stadtarchiv (nach Vereinbarung mit Stadtarchivar Dr. Rabl) haben nun wieder für Sie geöffnet (FFP2-Maskenpflicht, 20 Quadratmeter pro Besucher)!
Weiterhin gilt:
- Das Altstoffsammelzentrum beim Wirtschafshof hat weiterhin für Sie geöffnet.
- Weiterhin geöffnet sind die Spielplätze und die öffentlichen WC-Anlagen.
- Ebenso weiterhin zulässig ist die Abhaltung von Märkten im Rahmen der Lebensmittelversorgung (Bauernmarkt, Regionalmarkt).
- Gesperrt bleiben die Einrichtungen:
- Vereinshaus
- Kunsthaus (betrifft die zur Vermietung für Veranstaltungen bestimmten Räumlichkeiten, nicht z.B. vermietete Büros, Abhol- und Lieferservice Gastronomie)
- Museum (das Museum in Horn ist momentan geschlossen)
- Sporthalle (ausgenommen Spitzensportler)
- Turnsäle der NÖ Mittelschule und Turnsaal der Volksschule für schulfremde Personen
- Dorfgemeinschaftshäuser Doberndorf, Mödring und Mühlfeld
- Sportvereinsgebäude und Jugendzentrum Breiteneich
- JUKU Horn
- Volkshochschule
Informationen aus dem Horner Stadtamt, 08.02.2021